Abstract for the Kant in Asia
International Conference
at Hong Kong Baptist
University
20-23 May 2009
Katsutoshi
Kawamura,
„Die Person als gesetzgebendes Wesen“
In
der Grundlegung (1785) wird der
Begriff der Person sowohl als vernünftiges als auch gesetzgebendes Wesen
verstanden. Im Unterschied zu seinen Vorgängern besteht der Personbegriff bei Kant
vor allem in dieser Selbst-Gesetzgebung. Die Person ist dasjenige Wesen,
welches u.U. unabhängig von den sinnlichen Motiven, sich nach von selbst
gegebenen Gesetzen – moralischen Gesetzen - handeln kann. Kant versteht unter
den moralischen Gesetzen allgemein gültiges Maßstab von Gut und Böse, welches
den Entscheidungen der Person immer zum Grunde liegt, wie das Naturgesetz den
Erscheinungen (vgl. GMS 452). Nun fragt man sich, was diese Selbst-Gesetzgebung
bedeutet und wie sie entsteht? Ob sie empirisch nachprüfbar oder ob sie samt
den moralischen Gesetzen a priori immer schon vorhanden zu verstehen ist?
Im
geplanten Beitrag wird versucht zu zeigen, dass die Selbstgesetzgebung der
Person aus zwei Dimensionen besteht und erst durch die „Auchtung“ für die
moralischen Gesetzen bzw. für diese Gesetzgebung die beiden Dimensionen
vereingt werden kann.