Abstract for the Kant in Asia International Conference

at Hong Kong Baptist University

20-23 May 2009

Katsutoshi Kawamura, „Die Person als gesetzgebendes Wesen

In der Grundlegung (1785) wird der Begriff der Person sowohl als vernünftiges als auch gesetzgebendes Wesen verstanden. Im Unterschied zu seinen Vorgängern besteht der Personbegriff bei Kant vor allem in dieser Selbst-Gesetzgebung. Die Person ist dasjenige Wesen, welches u.U. unabhängig von den sinnlichen Motiven, sich nach von selbst gegebenen Gesetzen – moralischen Gesetzen - handeln kann. Kant versteht unter den moralischen Gesetzen allgemein gültiges Maßstab von Gut und Böse, welches den Entscheidungen der Person immer zum Grunde liegt, wie das Naturgesetz den Erscheinungen (vgl. GMS 452). Nun fragt man sich, was diese Selbst-Gesetzgebung bedeutet und wie sie entsteht? Ob sie empirisch nachprüfbar oder ob sie samt den moralischen Gesetzen a priori immer schon vorhanden zu verstehen ist?

    Im geplanten Beitrag wird versucht zu zeigen, dass die Selbstgesetzgebung der Person aus zwei Dimensionen besteht und erst durch die „Auchtung“ für die moralischen Gesetzen bzw. für diese Gesetzgebung die beiden Dimensionen vereingt werden kann.  

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